Tenisabteilung
des SV Haisterkirch
Spiel- und Platzordnung
Vorbemerkunqen
- Ziel dieser Spiel- und Platzordnung ist
die Gewährleistung eines reibungslosen Spielbetriebes. sowie die Erhaltung
und Pflege der Anlage einschließlich ihrer Außenbereiche und
des Tennisheimes.
- Gegenseitige Rücksichtnahme, sportliche
Fairness und Verständnis für die Belange sowohl des einzelnen
Mitglieds, des Gastspielers wie auch der Gesamtheit der Abteilung werden
hiermit verpflichtend vorausgesetzt
§1
- Die Benutzung der Tennisplätze ist
nur Mitgliedern der Tennisabteilung Haisterkirch gestattet. die im Besitz
einer gültigen Spielberechtigungskarte sind.
- Hat ein Mitglied oder Gastspieler seine
Spielberechtigungskarte vergessen oder verloren. so verliert er für
den Zeitraum bis zur Wiederbeschaffung einer neuen Karte das Recht zur Benutzung
der Tennisplätze.
§2
- Nichtmitglieder des SV Haisterkirch können
einen Platz der Anlage gegen eine Gebühr von 13,-- € pro Stunde, bzw.
eine Platzhälfte für 7,-- €, Mitglieder des SV Haisterkirch, die
nicht Mitglied der Tennisabteilung sind, gegen eine Gebühr von 6,--
€ pro Platzhälfte und Stunde benutzen.
- Pro Saison werden max. 3. Gästekarten
für Einwohner der Stadt Bad Waldsee und für passive Mitglieder
ausgegeben. Kurgäste und Feriengäste erhalten sie unbegrenzt.
Die Gebühr ist vor Belegung im Tennisheim Haisterkirch zu entrichten.
- Aktive Mitglieder der Tennisclubs Bad Waldsee
und Gaisbeuren können einen Platz der Anlage kostenlos nützen,
wenn sie als Partner ein aktives Mitgliedes der TA Haisterkirch haben. Die
Anzahl dieser Gästekarten ist nicht begrenzt.
- Richtet die Tennisabteilung Verbands- und
Freundschaftsspiele oder offene Turniere aus. so erhalten die aktiv teilnehmenden
Nichtmitglieder Spielrecht für die Dauer des jeweiligen Wettbewerbs.
§3
Die Benutzung der Plätze ist nur in Tenniskleidung
einschließlich Schuhwerk gestattet Eine Vorschrift für das Tragen
bestimmter Trainingsanzüge besteht nicht.
§4
- Jeder Spieler / jede Spielerin ist für
die Instandhaltung des vom ihm / ihr bespielten Platzes gleichermaßen
verantwortlich.
- Mit der Belegung verpflichten sich die Benutzer.
vor Verlassen des Platzes diesen abzuziehen. die Linien zu kehren und bei
entsprechender Witterung zu spritzen.
- Abfälle. Asche und Zigarettenreste
sind in die aufgestellten Abfallbehälter zu werfen Gläser und
Flaschen sind beim Verlassen des Platzes bzw. der Anlage mitzunehmen bzw.
beim Ausschank abzugeben.
§5
- Bei Verstößen gegen die Spiel-
und Platzordnung können vom Abteilungsausschuss entsprechende Maßnahmen
ergriffen werden (Ermahnung, Verwarnung. Spielverbot).
- Grobe Verstöße können von
einem Ausschussmitglied durch Platzverweis geahndet werden.
§6
Hunde dürfen nicht auf die Plätze und
ins Vereinsheim mitgeführt werden. Auf der Übrigen Anlage sind sie
an der Leine zu führen. Bei Verunreinigung der Anlage durch Hunde sorgt
der Halter für sofortige Säuberung.
§7
- Die allgemeine Benutzungszeit für die
Plätze liegt zwischen 7.00 Uhr morgens bis zum Eintritt der Dunkelheit.
- Die Spieldauer beträgt auf allen Plätzen
für Einzel- und Doppelspiele 60 Minuten. Hierin eingeschlossen ist
das Herrichten des Platzes (Abziehen, Kehren. Spritzen). Spielen und ordnungsgemäßes
Herrichten des Platzes müssen so rechtzeitig beendet sein, dass die
nachfolgenden Benutzer pünktlich beginnen können.
- Das Belegen der Plätze erfolgt durch
das Anbringen der Berechtigungskarte an der Stecktafel. Die Belegung kann
nur durch Spielberechtigte erfolgen, die auf der Anlage anwesend sind. Das
Auswechseln der Karten während des Spielens ist nicht gestattet.
- Die Reservierung eines Platzes für
den normalen Spielbetrieb im voraus für bestimmte Tage oder Stunden
ist ausgeschlossen. Die reservierte Spielzeit muss sich an die vorangegangene
lückenlos anschließen. Ein Recht auf die Belegung eines bestimmten
Platzes besteht nicht. Ausnahmen (Forderungspiele. Training. Wettbewerbe)
werden gesondert geregelt.
- Bei Nichtanwesenheit 5 Minuten vor der gesteckten
Zeit gilt der Platz als nicht reserviert
- Die Belegungen erfolgen im Viertelstundentakt.
§8
- Wer spielt. darf erst nach Beendigung des
laufenden Spiels (d.h. frühestens nach 60 Minuten) für eine weitere
Stunde belegen. Haben inzwischen andere Spieler Platzbelegungen vorgenommen.
so fällt diesen das Spielrecht zu.
- Übersteigt die Belegungsnachfrage die
Kapazität der Plätze. so erfordert die sportliche Fairness. dass
die Plätze von je 4 Spielern benutzt werden. Auf Einzelspiele ist in
diesem Falle zu verzichten. Zur Aufrechterhaltung eines geregelten Spielbetriebes
ist jedes Ausschussmitglied im Interesse der Mitglieder berechtigt. Einzelspiele
zu untersagen. Diese Regelung tritt nur dann in Kraft. wenn alle Plätze
über 2 Stunden belegt sind.
- Im Interesse der abteilungsinternen Harmonie
sollten sich spielstarke Spieler nicht scheuen. mit spielschwächeren
Spielern zu spielen.
§9
- Bei Regen darf nicht gespielt werden.
- Nach Regen gilt die Faustregel: Trockene
Straße = Plätze bespielbar. Die endgültige Entscheidung
liegt beim Platzwart. bei seiner Abwesenheit beim Abteilungsleiter, dessen
Stellvertreter oder dem Sportwart.
- Nach Regen gilt die Faustregel: Trockene
Straße = Plätze bespielbar. Die endgültige Entscheidung
liegt beim Platzwart, bei seiner Abwesenheit beim Abteilungsleiter, dessen
Stellvertreter oder dem Sportwart.
§10
- Jugendliche. die nicht berufstätig
sind. haben an Werktagen Spielrecht bis 17.00 Uhr. Ab 17.00 Uhr dürfen
sie an Werktagen nur mit Erwachsenen spielen. An Samstagen, Sonn und Feiertagen
sind Jugendliche bis 16.00 Uhr spielberechtigt, wenn
- sie mit
Erwachsenen spielen,
- Jugendtraining angesetzt ist,
- sie
an Verbandsspielen und Turnieren teilnehmen,
- sie Stammspieler
einer Mannschaft sind, die an der Verbandsrunde teilnimmt.
- Jugendliche, die berufstätig sind,
sind jederzeit spielberechtigt.
§11
- Der Jugendleiter ist berechtigt. im Einvernehmen
mit dem Abteilungsausschuss und dem Sportwart an zwei Nachmittagen einer
Woche einen Platz für je 3 Stunden oder zwei Plätze für je
2 Stunden für das Jugendtraining im voraus zu reservieren.
- Die Plätze können auf Anordnung
der Sport- und Jugendwarte als Vertreter des Abteilungsausschusses ganz
oder zum Teil für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt werden. Diese
Sperren betreffen ausschließlich die Durchführung von Verbands-
oder Freundschaftsspielen und Turnieren. Sie sind mindestens 1 Woche vorher
durch Aushang und Kennzeichnung an der Belegungstafel bekannt zu geben.
- Jedes Mitglied der Tennisabteilung ist berechtigt,
einen Platz im voraus für eine private Trainerstunde zu reservieren.
Die Trainerstunde ist als solche durch eine Berechtigungskarte für
Privattraining zu kennzeichnen. Trainingsstunden für Nichtmitglieder
der Tennisabteilung sind nicht gestattet.
Für Privattraining wird
hiermit auf die §§ 7, 8.1 und 8.2 verwiesen. Ein fremder Trainer
benötigt die Genehmigung der Vorstandschaft, dann bezahlt er keine
Platzmiete. Andernfalls bezahlt er wie ein Nichtmitglied bzw. wie Mitglieder
der Tennisvereine Bad Waldsee und Gaisbeuren. Feste Trainingszeiten sind
grundsätzlich von der Vorstandschaft zu genehmigen. II § 2.2 ist
in diesem Sinne zu beachten. Zusatz: Die Regelung mit der Gastspielgebühr
für Training tritt erst in Kraft, wenn die Abteilung über vereinseigene
Trainer verfügt.
- Bei Verbandsspielen und Turnieren sind die
Durchführungsbestimmungen des WTB maßgebend.
§12
- Der Abteilungs- und Spielbetrieb darf nicht
gestört werden.
- Kinder sollten sich möglichst unter
Aufsicht eines Erwachsenen befinden. Abteilung und Verein übernehmen
keine Haftung bei eventuellen Unfällen von Kindern im Bereich der Anlage.
§13
Autos, Motorräder, Mopeds, Mofas und Fahrräder
sind ordnungsgemäß auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen
abzustellen, ohne andere zu behindern.
§14
Diese Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung
im SV Haisterkirch ist für alle Benutzer der Tennisanlage verbindlich.
Bei Differenzen bezüglich ihrer Auslegung und Anwendung entscheidet alleine
der Ausschuss der Tennisabteilung. Verstöße werden vom Ausschuss
mit den dafür vorgesehenen Maßnahmen geahndet. Für Gegenstände
aller Art, die im Bereich der Tennisanlage abgestellt oder abgelegt werden,
Übernehmen weder die Abteilung noch der Verein SV Haisterkirch die Haftung.
Haisterkirch, den 10. März 1995 (An Eurobeträge
angepasst 2002, Überarbeitet im Juni 2007 und im März 2009)