Tenisabteilung des SV Haisterkirch

Spiel- und Platzordnung

Vorbemerkunqen

  1. Ziel dieser Spiel- und Platzordnung ist die Gewährleistung eines reibungslosen Spielbetriebes. sowie die Erhaltung und Pflege der Anlage einschließlich ihrer Außenbereiche und des Tennisheimes.
  2. Gegenseitige Rücksichtnahme, sportliche Fairness und Verständnis für die Belange sowohl des einzelnen Mitglieds, des Gastspielers wie auch der Gesamtheit der Abteilung werden hiermit verpflichtend vorausgesetzt

§1

  1. Die Benutzung der Tennisplätze ist nur Mitgliedern der Tennisabteilung Haisterkirch gestattet. die im Besitz einer gültigen Spielberechtigungskarte sind.
  2. Hat ein Mitglied oder Gastspieler seine Spielberechtigungskarte vergessen oder verloren. so verliert er für den Zeitraum bis zur Wiederbeschaffung einer neuen Karte das Recht zur Benutzung der Tennisplätze.

§2

  1. Nichtmitglieder des SV Haisterkirch können einen Platz der Anlage gegen eine Gebühr von 13,-- € pro Stunde, bzw. eine Platzhälfte für 7,-- €, Mitglieder des SV Haisterkirch, die nicht Mitglied der Tennisabteilung sind, gegen eine Gebühr von 6,-- €  pro Platzhälfte und Stunde benutzen.
  2. Pro Saison werden max. 3. Gästekarten für Einwohner der Stadt Bad Waldsee und für passive Mitglieder ausgegeben. Kurgäste und Feriengäste erhalten sie unbegrenzt. Die Gebühr ist vor Belegung im Tennisheim Haisterkirch zu entrichten.
  3. Aktive Mitglieder der Tennisclubs Bad Waldsee und Gaisbeuren können einen Platz der Anlage kostenlos nützen, wenn sie als Partner ein aktives Mitgliedes der TA Haisterkirch haben. Die Anzahl dieser Gästekarten ist nicht begrenzt.
  4. Richtet die Tennisabteilung Verbands- und Freundschaftsspiele oder offene Turniere aus. so erhalten die aktiv teilnehmenden Nichtmitglieder Spielrecht für die Dauer des jeweiligen Wettbewerbs.

§3

Die Benutzung der Plätze ist nur in Tenniskleidung einschließlich Schuhwerk gestattet Eine Vorschrift für das Tragen bestimmter Trainingsanzüge besteht nicht.

§4

  1. Jeder Spieler / jede Spielerin ist für die Instandhaltung des vom ihm / ihr bespielten Platzes gleichermaßen verantwortlich.
  2. Mit der Belegung verpflichten sich die Benutzer. vor Verlassen des Platzes diesen abzuziehen. die Linien zu kehren und bei entsprechender Witterung zu spritzen.
  3. Abfälle. Asche und Zigarettenreste sind in die aufgestellten Abfallbehälter zu werfen Gläser und Flaschen sind beim Verlassen des Platzes bzw. der Anlage mitzunehmen bzw. beim Ausschank abzugeben.

§5

  1. Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung können vom Abteilungsausschuss entsprechende Maßnahmen ergriffen werden (Ermahnung, Verwarnung. Spielverbot).
  2. Grobe Verstöße können von einem Ausschussmitglied durch Platzverweis geahndet werden.

§6

Hunde dürfen nicht auf die Plätze und ins Vereinsheim mitgeführt werden. Auf der Übrigen Anlage sind sie an der Leine zu führen. Bei Verunreinigung der Anlage durch Hunde sorgt der Halter für sofortige Säuberung.

§7

  1. Die allgemeine Benutzungszeit für die Plätze liegt zwischen 7.00 Uhr morgens bis zum Eintritt der Dunkelheit.
  2. Die Spieldauer beträgt auf allen Plätzen für Einzel- und Doppelspiele 60 Minuten. Hierin eingeschlossen ist das Herrichten des Platzes (Abziehen, Kehren. Spritzen). Spielen und ordnungsgemäßes Herrichten des Platzes müssen so rechtzeitig beendet sein, dass die nachfolgenden Benutzer pünktlich beginnen können.
  3. Das Belegen der Plätze erfolgt durch das Anbringen der Berechtigungskarte an der Stecktafel. Die Belegung kann nur durch Spielberechtigte erfolgen, die auf der Anlage anwesend sind. Das Auswechseln der Karten während des Spielens ist nicht gestattet.
  4. Die Reservierung eines Platzes für den normalen Spielbetrieb im voraus für bestimmte Tage oder Stunden ist ausgeschlossen. Die reservierte Spielzeit muss sich an die vorangegangene lückenlos anschließen. Ein Recht auf die Belegung eines bestimmten Platzes besteht nicht. Ausnahmen (Forderungspiele. Training. Wettbewerbe) werden gesondert geregelt.
  5. Bei Nichtanwesenheit 5 Minuten vor der gesteckten Zeit gilt der Platz als nicht reserviert
  6. Die Belegungen erfolgen im Viertelstundentakt.

§8

  1. Wer spielt. darf erst nach Beendigung des laufenden Spiels (d.h. frühestens nach 60 Minuten) für eine weitere Stunde belegen. Haben inzwischen andere Spieler Platzbelegungen vorgenommen. so fällt diesen das Spielrecht zu.
  2. Übersteigt die Belegungsnachfrage die Kapazität der Plätze. so erfordert die sportliche Fairness. dass die Plätze von je 4 Spielern benutzt werden. Auf Einzelspiele ist in diesem Falle zu verzichten. Zur Aufrechterhaltung eines geregelten Spielbetriebes ist jedes Ausschussmitglied im Interesse der Mitglieder berechtigt. Einzelspiele zu untersagen. Diese Regelung tritt nur dann in Kraft. wenn alle Plätze über 2 Stunden belegt sind.
  3. Im Interesse der abteilungsinternen Harmonie sollten sich spielstarke Spieler nicht scheuen. mit spielschwächeren Spielern zu spielen.

§9

  1. Bei Regen darf nicht gespielt werden.
  2. Nach Regen gilt die Faustregel: Trockene Straße = Plätze bespielbar. Die endgültige Entscheidung liegt beim Platzwart. bei seiner Abwesenheit beim Abteilungsleiter, dessen Stellvertreter oder dem Sportwart.
  3. Nach Regen gilt die Faustregel: Trockene Straße = Plätze bespielbar. Die endgültige Entscheidung liegt beim Platzwart, bei seiner Abwesenheit beim Abteilungsleiter, dessen Stellvertreter oder dem Sportwart.

§10

  1. Jugendliche. die nicht berufstätig sind. haben an Werktagen Spielrecht bis 17.00 Uhr. Ab 17.00 Uhr dürfen sie an Werktagen nur mit Erwachsenen spielen. An Samstagen, Sonn und Feiertagen sind Jugendliche bis 16.00 Uhr spielberechtigt, wenn
    -  sie mit Erwachsenen spielen,
    -  Jugendtraining angesetzt ist,
    -  sie an Verbandsspielen und Turnieren teilnehmen,
    -  sie Stammspieler einer Mannschaft sind, die an der Verbandsrunde teilnimmt.
  2. Jugendliche, die berufstätig sind, sind jederzeit spielberechtigt.

§11

  1. Der Jugendleiter ist berechtigt. im Einvernehmen mit dem Abteilungsausschuss und dem Sportwart an zwei Nachmittagen einer Woche einen Platz für je 3 Stunden oder zwei Plätze für je 2 Stunden für das Jugendtraining im voraus zu reservieren.
  2. Die Plätze können auf Anordnung der Sport- und Jugendwarte als Vertreter des Abteilungsausschusses ganz oder zum Teil für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt werden. Diese Sperren betreffen ausschließlich die Durchführung von Verbands- oder Freundschaftsspielen und Turnieren. Sie sind mindestens 1 Woche vorher durch Aushang und Kennzeichnung an der Belegungstafel bekannt zu geben.
  3. Jedes Mitglied der Tennisabteilung ist berechtigt, einen Platz im voraus für eine private Trainerstunde zu reservieren. Die Trainerstunde ist als solche durch eine Berechtigungskarte für Privattraining zu kennzeichnen. Trainingsstunden für Nichtmitglieder der Tennisabteilung sind nicht gestattet.
    Für Privattraining wird hiermit auf die §§ 7, 8.1 und 8.2 verwiesen. Ein fremder Trainer benötigt die Genehmigung der Vorstandschaft, dann bezahlt er keine Platzmiete. Andernfalls bezahlt er wie ein Nichtmitglied bzw. wie Mitglieder der Tennisvereine Bad Waldsee und Gaisbeuren. Feste Trainingszeiten sind grundsätzlich von der Vorstandschaft zu genehmigen. II § 2.2 ist in diesem Sinne zu beachten. Zusatz: Die Regelung mit der Gastspielgebühr für Training tritt erst in Kraft, wenn die Abteilung über vereinseigene Trainer verfügt.
  4. Bei Verbandsspielen und Turnieren sind die Durchführungsbestimmungen des WTB maßgebend.

§12

  1. Der Abteilungs- und Spielbetrieb darf nicht gestört werden.
  2. Kinder sollten sich möglichst unter Aufsicht eines Erwachsenen befinden. Abteilung und Verein übernehmen keine Haftung bei eventuellen Unfällen von Kindern im Bereich der Anlage.

§13

Autos, Motorräder, Mopeds, Mofas und Fahrräder sind ordnungsgemäß auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen, ohne andere zu behindern.

§14

Diese Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung im SV Haisterkirch ist für alle Benutzer der Tennisanlage verbindlich. Bei Differenzen bezüglich ihrer Auslegung und Anwendung entscheidet alleine der Ausschuss der Tennisabteilung. Verstöße werden vom Ausschuss mit den dafür vorgesehenen Maßnahmen geahndet. Für Gegenstände aller Art, die im Bereich der Tennisanlage abgestellt oder abgelegt werden, Übernehmen weder die Abteilung noch der Verein SV Haisterkirch die Haftung.

 

Haisterkirch, den 10. März 1995 (An Eurobeträge angepasst 2002, Überarbeitet im Juni 2007 und im März 2009)