Tennisabteilung des SV Haisterkirch
Beitragsordnung
I Beiträge
Die Beiträge setzen sich zusammen aus dem Gesamtvereinsbeitrag und dem Sonderbeitrag der Abteilung Tennis.
1. Gesamtvereinsbeitrag (jährlich)
Der Gesamtvereinsbeitrag wird von der Hauptversammlung des Gesamtvereins festgelegt. Z.Zt. beträgt er:
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Beitrag an den Gesamtverein: |
Fußball |
Breitensport |
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1.1 |
Erwachsene |
60,00 Euro |
50,00 Euro |
26,00 Euro |
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1.2 |
Jugendliche bis 18 Jahre oder Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber noch in Ausbildung stehen und die Erziehungsberechtigten nachweislich Anspruch auf Kindergeld haben, behalten vom Beitrag her den Status von Jugendlichen |
45,00 Euro |
35,00 Euro |
13,00 Euro |
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1.4 |
Familie |
110,00 Euro |
110,00 Euro |
52,00 Euro |
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1.5 |
Passive Mitglieder |
15,00 Euro |
15,00 Euro |
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2. Sonderbeitrag der Abteilung Tennis:
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Sonderbeitrag Tennisabteilung |
Jährlicher Beitrag |
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2.1 |
Erwachsene über 18 Jahre |
99,00 Euro |
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2.2 |
Jugendliche bis 16 Jahre (beschränkt spielberechtigt) |
21,00 Euro |
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2.3 |
Jugendliche bis 18 Jahre oder Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber noch in Ausbildung stehen und die Erziehungsberechtigten nachweislich Anspruch auf Kindergeld haben, behalten vom Beitrag her den Status von Jugendlichen. |
41,00 Euro |
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2.4 |
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2.5 |
Familien mit Kindern bis 18 Jahre |
198,00 Euro |
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2.6 |
Passive Mitglieder |
13,00 Euro |
Der Antrag zu Ziff. 2.3 muss jährlich bis zum 1. März beim Kassier gestellt werden.
II Gebühren:
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3.1 |
Einzelstunden |
Wird jährlich bekannt gegeben |
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3.2 |
Gruppenkurs |
Wird jährlich bekannt gegeben |
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Einzelstunden |
Nichtmitglieder |
Pro Platzhälfte |
7,00 Euro |
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Nichtmitglieder |
Pro Platz |
13,00 Euro |
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Mitglieder des SVH |
Pro Platzhälfte |
6,00 Euro |
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Aktive Mitglieder der Tennisclubs Bad Waldsee und Gaisbeuren, wenn sie mit einem Aktiven der TA SVH spielen |
gebührenfrei |
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III Umlagen
Mitglieder über 16 Jahre müssen jährlich 3 Pflichtarbeitsstunden
leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 10,50 Euro/Stunden verrechnet.
Der
Betrag von 31,50 Euro wird zunächst zusammen mit dem Abteilungsbeitrag
abgebucht. Der Lohn für geleistete Arbeitsstunden (höchstens 31,50
Euro) wird am Ende des Jahres zurück überwiesen..
Hinweise zur Kündigung der Mitgliedschaft: (§ 1.2 der Abteilungsordnung)
Kündigungen bzw. Ummeldungen von aktiver
in passive Mitgliedschaft müssen spätesten zum 30.09. schriftlich
beim Abteilungsleiter erklärt werden. Sie werden zum Ende des Kalenderjahres
wirksam.
Die Kündigung muss einen Hinweis enthalten, ob die Mitgliedschaft
im Hauptverein erhalten bleibt, oder ebenfalls gekündigt wird.
Stand: April 2011