Tennisabteilung des SV Haisterkirch

 Beitragsordnung

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  3. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  4. Im Mitgliederbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB (Württembergischer Landessportbund) inbegriffen.
  5. Der Einzug des Mitgliederbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV im März eines jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins ist Kto. 62 388 588 bei der Kreissparkasse Ravensburg BLZ 650 501 10. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
  6. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, erhalten eine Beitragsrechnung mit  Zahlschein. Sie entrichten ihre Beiträge bis spätestens Ende März auf das oben genannte Konto.
  7. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
  8. Die jährlichen Beiträge, Gebühren und Umlagen betragen:

I Beiträge

Die Beiträge setzen sich zusammen aus dem Gesamtvereinsbeitrag und dem Sonderbeitrag der Abteilung Tennis.

1. Gesamtvereinsbeitrag (jährlich)

Der Gesamtvereinsbeitrag wird von der Hauptversammlung des Gesamtvereins festgelegt. Z.Zt. beträgt er:

Beitrag an den Gesamtverein:

Fußball
+ Tennis

Breitensport
+ Tennis

 
Nur Tennis

1.1

Erwachsene

60,00 Euro

50,00 Euro

26,00 Euro

1.2

Jugendliche bis 18 Jahre oder Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber noch in Ausbildung stehen und die Erziehungsberechtigten nachweislich Anspruch auf Kindergeld haben, behalten vom Beitrag her den Status von Jugendlichen

45,00 Euro

35,00 Euro

13,00 Euro

1.4

Familie

110,00 Euro

110,00 Euro

52,00 Euro

1.5

Passive Mitglieder

15,00 Euro

15,00 Euro

 

2. Sonderbeitrag der Abteilung Tennis: 

Sonderbeitrag Tennisabteilung

Jährlicher Beitrag

2.1

Erwachsene über 18 Jahre

99,00 Euro

2.2

Jugendliche bis 16 Jahre (beschränkt spielberechtigt)

21,00 Euro

2.3

Jugendliche bis 18 Jahre oder Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber noch in Ausbildung stehen und die Erziehungsberechtigten nachweislich Anspruch auf Kindergeld haben, behalten vom Beitrag her den Status von Jugendlichen.

41,00 Euro

2.4

 

 

2.5

Familien mit Kindern bis 18 Jahre

198,00 Euro

2.6

Passive Mitglieder

13,00 Euro

 Der Antrag zu Ziff. 2.3 muss jährlich bis zum 1. März beim Kassier gestellt werden.

II Gebühren:

  1. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 3,00 Euro erhoben.
  2. Stornogebühren bei nicht berechtiten Rückbuchungen werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  3. Trainerstunden:

 

3.1

Einzelstunden

Wird jährlich bekannt gegeben

 

3.2

Gruppenkurs

Wird jährlich bekannt gegeben

 

 

  1. Platzgebühren:

Einzelstunden

Nichtmitglieder

Pro Platzhälfte

7,00 Euro

 

Nichtmitglieder

Pro Platz

13,00 Euro

 

Mitglieder des SVH

Pro Platzhälfte

6,00 Euro

 

Aktive Mitglieder der Tennisclubs Bad Waldsee und Gaisbeuren, wenn sie mit einem Aktiven der TA SVH spielen

gebührenfrei

III Umlagen

Mitglieder über 16 Jahre müssen jährlich 3 Pflichtarbeitsstunden leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 10,50 Euro/Stunden verrechnet.
Der Betrag von 31,50 Euro wird zunächst zusammen mit dem Abteilungsbeitrag abgebucht. Der Lohn für geleistete Arbeitsstunden (höchstens 31,50 Euro) wird am Ende des Jahres zurück überwiesen..

Hinweise zur Kündigung der Mitgliedschaft: (§ 1.2 der Abteilungsordnung)

Kündigungen bzw. Ummeldungen von aktiver in passive Mitgliedschaft müssen spätesten zum 30.09. schriftlich beim Abteilungsleiter erklärt werden. Sie werden zum Ende des Kalenderjahres wirksam.
Die Kündigung muss einen Hinweis enthalten, ob die Mitgliedschaft im Hauptverein erhalten bleibt, oder ebenfalls gekündigt wird.

Stand: April 2011