Abteilungsordnung
Grundlage für die Abteilung sind die satzungsrechtlichen Bestimmungen des SV Haisterkirch e.V.
Der Abteilung gehören an:
1.1 Aktive Mitglieder
1.2 Passive Mitglieder
1.3 Fördermitglieder
Als erwachsene Mitglieder gelten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
1.1 Zur Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Minderjährige bedürfen hierzu der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss. Der Antragsteller wird über den Beschluss des Ausschusses schriftlich benachrichtigt. Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist an eine Mitgliedschaft im SV Haisterkirch gebunden und beginnt mit dem Tag, an dem der Abteilungsausschuss der Aufnahme zugestimmt hat. Die Spielberechtigung beginnt nach Eingang der Beiträge. Die Abteilungsordnung nebst Anlagen ist für jedes Mitglied bindend.
1.2 Die Beschlossenen Beiträge, Gebühren und Umlagen werden jeweils vor Beginn der Saison erhoben.
1.3 Bei Abteilungseintritt bis 31. Juli des Jahres ist der volle Abteilungsbeitrag, ab dem 1. August des Jahres der halbe Abteilungsbeitrag zu entrichten.
1.1 Tod
1.2 Freiwilliger Austritt
1.3 Ausschluss
Zu 1.2 Kündigungen bzw. Ummeldungen von aktiver in passive Mitgliedschaft müssen spätestens zum 30.09. schriftlich beim Abteilungsleiter erklärt werden. Sie werden zum Ende des Kalenderjahres wirksam.
Zu 1.3 Ein Mitglied kann durch den Abteilungsausschuss von der Abteilung ausgeschlossen werden, wenn das Mitglied
- mit der Zahlung eines Beitrags für länger als ein Jahr im Rückstand ist,
- die Bestimmungen der Abteilungsordnung oder die Interessen des Vereins verletzt,
- Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt oder sich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinsleben unehrenhaft verhält. Der Ausschlussbeschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Abteilungsleiter Berufungsrecht an die nachfolgende Hauptversammlung des Gesamtvereins zu, zu der er einzuladen ist. Die Hauptversammlung des Gesamtvereins entscheidet über die Wirksamkeit des Ausschlusses endgültig. Bis zur Entscheidung der Hauptversammlung des Gesamtvereins ruhen die Rechte des Mitglieds.
1.1 Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- Abteilungsleiter
- Stellvertreter
- Kassier
- Sportwart
- Jugendwart
- Schriftführer
- Beisitzer
Die Wahl findet im Turnus von zwei Jahren statt. Abteilungsleiter und Stellvertreter müssen durch die Hauptversammlung des Gesamtvereins bestätigt werden.
1.2 Der Ausschuss erledigt die laufenden Geschäfte der Abteilung. Er ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Abteilungsgeschehens und für spezielle Aufgaben Ausschüsse einzusetzen. Der Ausschuss ist zwischen den Jahreshauptversammlungen Beschlussorgan.
1.3 Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder zur Beschlussfassung schriftlich eingeladen und mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.
Bestandteile der Abteilungsordnung sind:
Anlage 1: Spiel- und Platzordnung
Anlage 2: Beitragsordnung
Anlage 3: Ranglistenordnung
Die Abteilungsordnung tritt am 18. Februar 1994 in Kraft.